PKV Rechner
Beiträge kostenlos berechnen und vergleichen

Tarifrechner für die private Krankenversicherung

In Deutschland gehört die Krankenversicherung zur Pflichtversicherung. Die meisten Bürger sind in den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) versichert. Dazu kommen weitere 9 Millionen, die bei einer privaten Krankenkasse (PKV) eine Vollversicherung abgeschlossen haben. Arbeitnehmer dürfen nur in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Beamte sowie Freiberufler und Selbstständige sind daran nicht gebunden. Sie können für ihre Krankenversicherung zwischen der GKV oder der PKV wählen. Während die Sachlage bei der GKV relativ unkompliziert ist, sieht das bei der PKV ein wenig anders aus. Diese bietet zwar, abgesehen von den Basis-Tarifen, erheblich umfangreichere Leistungen, allerdings ist die Tarifstruktur wesentlich komplizierter. Ein PKV Tarifrechner stellt für die Wahl der passenden Versicherung und des optimalen Tarifs eine wichtige Entscheidungshilfe dar.

Was ermöglicht der PKV Rechner?

Der Tarifrechner für die private Krankenversicherung ist ein nützliches Hilfsmittel für alle Verbraucher, die entweder in die PKV wechseln wollen, auf der Suche nach einem günstigeren Tarif sind oder aus dem einen oder anderen Grund den Anbieter wechseln möchten.

  • Private Krankenversicherung Rechner kann ohne Anmeldung bedient werden.
  • Nur wenige persönliche Angaben sind erforderlich.
  • Der Tarifrechner ist unabhängig und objektiv.
  • Vergleich kann individuell gestaltet werden.
  • Angebote verschiedener Versicherungen können verglichen werden.
  • Unterschiedliche Tarife desselben Anbieters werden aufgelistet
  • Übersichtliche Darstellung der Ergebnisse.
  • Ausgezeichnetes Werkzeug zur Orientierung

Wichtige Bausteine für die Beitragsberechnung zur privaten Krankenversicherung

Damit der Beitrag berechnet werden kann, müssen in den PKV Rechner eine Reihe von Angaben eingegeben werden. Dazu gehören:

  • Selbstbeteiligung
  • Krankenhausleistungen
  • Leistungen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Leistungen für ambulante Behandlung und Alternativmedizin
  • Krankentagegeld

Zusatzbeitrag für kinderlose Personen

Versicherte, die das 25. Lebensjahr erreicht und keine Kinder haben, müssen einen Zuschlag von 0,25 Prozent bezahlen. Der Zusatzbeitrag wird nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Dazu sind Basiskenntnisse notwendig, worum es sich bei den diversen Bestandteilen handelt und wie sie sich auf den Tarif auswirken.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung wird mitunter auch Selbstbehalt genannt. Bei Abschluss des Vertrags kann der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Je nach Vereinbarung muss der Versicherungsnehmer entweder einen jährlichen Festbetrag oder eine prozentuale Beteiligung an den Kosten übernehmen. Manche Verträge sehen auch einen fallweisen Selbstbehalt vor. Der Gesetzgeber hat als Obergrenze für die Selbstbeteiligung 5.000 € pro Jahr festgelegt. Ob und wie hoch ein Selbstbehalt festgelegt wird, muss zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft ausgehandelt werden. In der Praxis haben sich folgende Werte bewährt:

  • Beamte und Beamtenanwärter: kein Selbstbehalt
  • Arbeitnehmer: maximal 650 €/Jahr
  • Freiberufler und Selbstständige: maximal 1.000 €/Jahr

Die Wahl einer Selbstbeteiligung senkt zwar den Beitrag, sie sollte jedoch nicht zu hoch gewählt werden, damit die finanzielle Belastung im Krankheitsfall noch getragen werden kann.

Krankenhausleistungen

Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus erhalten die Patienten allgemeine Leistungen, die durch Wahlleistungen ergänzt werden können, vorausgesetzt, sie sind im Tarif vereinbart.

Als allgemein gelten alle Leistungen, die für die ausreichende und zweckmäßige stationäre Behandlung der Krankheit erforderlich sind:

  • Unterkunft, Pflege und Verpflegung im Mehrbettzimmer
  • medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte
  • Früherkennungsmaßnahmen
  • Frührehabilitation
  • vom Krankenhaus initiierte Leistungen Dritter
  • Sonderleistungen, beispielsweise durch Tumorzentren oder geriatrische Zentren

 

Privatpatienten haben zusätzlich Anspruch auf Krankenhausleistungen, die über den Umfang der allgemeinen Leistungen hin aus gehen. Dazu gehören:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung

Unterbringung

Die Krankenhausleistung betrifft nicht nur die Zahl der Patienten pro Zimmer, sondern kann auch andere Zusatz- oder Komfortleistungen beinhalten. Dazu gehören zum Beispiel ein Zugang zum Internet via WLAN, Kühlschrank im Zimmer, bevorzugte Lage (Terrasse oder Balkon), Wahl- oder Zusatzverpflegung, extra Service wie Tageszeitung, täglicher Handtuchwechsel.

 

Chefarztbehandlung

Die Vereinbarung über die Chefarztbehandlung muss vor Beginn des Krankenhausaufenthalts schriftlich festgelegt werden. Das Krankenhaus muss den Patienten über die Kosten informieren. Die Chefarztbehandlung bezieht sich auf die Hauptleistungen:

  • Operation
  • Ein- und Ausleitung der Anästhesie
  • Aufnahme- und Entlassungsuntersuchung
  • Visiten

Eine Vertretung durch einen anderen Arzt ist nur akzeptabel, wenn es sich dabei um den ständigen ärztlichen Vertreter des Chefarztes handelt. Das ist normalerweise der Oberarzt der betreffenden Fachabteilung. Falls so eine Vertretung erfolgen soll, muss der Vertreter namentlich im Behandlungsvertrag benannt werden. Ein anderer Arzt (Stationsarzt) darf die Behandlung nur mit der Zustimmung des Patienten durchführen.

Leistungen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz

Mit dem Begriff Zahnbehandlung sind unter anderem folgende Leistungen gemeint:

  • Vorsorgeuntersuchungen und Kontrollbesuche
  • Füllungen
  • Paradontosebehandlung

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung auf diesem Gebiet sind deutlich besser als die der gesetzlichen Kassen. Bei der Zahnbehandlung gelten folgende Konditionen:

  • Je nach Tarif Kostenübernahme von 70 – 100 Prozent
  • professionelle Zahnreinigung wird ebenfalls bezahlt
  • kein Bonusheft notwendig

Zum Begriff Zahnersatz zählen folgende Leistungen:

  • Kronen aus Kunststoff, Keramik oder Metall
  • Implantate
  • Brücken
  • Teilprothesen zum Klemmen

Auch in diesem Bereich sind die Leistungen der PKV deutlich besser als die der gesetzlichen Krankenkassen:

  • Je nach Tarif Kostenübernahme zwischen 40 – 80 Prozent, teilweise sogar 100 Prozent
  • kein Bonusheft notwendig

In den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung kann die Versicherung unter Umständen eine Obergrenze für die Kostenübernahme festlegen.

Bei Leistungen für Zahnersatz muss immer nachgefragt werden, ob auch die Kosten für das Material und das Labor übernommen werden.

Jede Zahnbehandlung basiert auf einem Vertrag zwischen Zahnarzt und Patient, nicht der Krankenkasse. Daher sollten sich Patienten immer erst einen Kostenvoranschlag geben lassen, bevor sie den Behandlungsvertrag unterschreiben.

Bei Zahnbehandung und Zahnersatz lohnt sich ein Vergleich mit dem PKV Tarifrechner besonders, weil es große Unterschiede sowohl zwischen den Anbeietern als auch deren Tarife gibt.

In der Praxis sieht das so aus:

  • Einsteiger – oder Basis-Tarif: Kostenübernahme zwischen 40 – 50 Prozent
  • Komfort-Tarif: Kostenübernahme zwischen 60 – 70 Prozent
  • Premium-Tarif: Kostenübernahme bis zu 80 Prozent, teilweise sogar 100 Prozent

Leistungen für ambulante Behandlung und Alternativmedizin

Ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen auch die privaten die Behandlung durch den Hausarzt zu 100 Prozent. Unter Umständen können Versicherte sogar direkt einen Facharzt aufsuchen, ohne eine Überweisung durch den Hausarzt zu benötigen. Manche PV übernehmen jedoch in diesem Fall nur 75 Prozent der Kosten. Manche Spezialisten verlangen höhere Gebühren, die den Höchstsatz laut Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übersteigen. In bestimmten Tarifen übernimmt die Versicherung diese hohen Gebühren.

Als Alternativmedizin werden Therapien wie Akupunktur oder Osteopathie bezeichnet. Ob und in welchem Umfang Leistungen übernommen werden, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.

 

Auch in diesem Bereich leistet ein PKV Tarifrechner gute Dienst, um geeignete Angebote zu finden.

Krankentagegeld

Personen, die in der PKV versichert sind, erhalten kein Krankengeld. Im Krankheitsfall haben alle Arbeitnehmer 6 Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach Ablauf der Frist ist der Anspruch ausgeschöpft.

Wer in der PKV versichert ist und über den erwähnten Zeitraum hinaus Geld beziehen möchte, um den Verdienstausfall durch Krankheit auszugleichen, muss eine Krankentagegeldversicherung als separate Versicherung abschließen.

Die Versicherer bieten eine Krankentagegeldversicherung als Zusatzbaustein an. Die Höhe der Leistungen kann frei vereinbart werden. Die Entscheidung für eine Krankentagegeldversicherung hat höhere Beiträge zur Folge. Es ist möglich, die Höhe des vereinbarten Krankentagegelds von Zeit zu Zeit an die Einkommensentwicklung anzupassen.

Beitragsrückerstattung

Je nach Versicherung und gewählten Tarif besteht die Möglichkeit, dass der Versicherte einen Teil seiner Beiträge zurückbezahlt bekommt, wenn er im Abrechnungsjahr keine Rechnungen bei seiner Krankenkasse eingereicht hat. Unter Umständen kann die Beitragsrückerstattung mehrere Monatsbeiträge umfassen. Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Beitragsrückerstattung wird nicht von allen Versicherungen und in allen Tarifen gewährt. Sie sollten im Vertrag vereinbart sein. In der Regel gibt es im Standard- oder Basis-Tarif keine oder nur geringe Rückerstattung.
  • Die Beitragsrückerstattung wird im folgenden Jahr ausgezahlt, üblicherweise durch Überweisung auf das Konto des Versicherten.
  • Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen haben meistens keinen Einfluss auf die Beitragsrückerstattung, können daher trotzdem in Anspruch genommen werden.

Wenn es sich um eine relativ geringfügige Rechnung handelt, kann es besser sein, diese aus eigener Tasche zu bezahlen anstatt bei der Krankenkasse einzureichen. Dadurch bewahrt  sich der Versicherte seine Schadensfreiheit und somit das Recht auf Beitragsrückerstattung.

Falls eine Beitragsrückerstattung erfolgt, muss sie in der Steuererklärung des Jahres der Auszahlung angegeben werden. Zwar erlaubt das Bürgerentlastungsgesetz von 2010, die Beiträge zur PKV als Sonderbelastung von der Steuer abzusetzen, das gilt jedoch nur für die tatsächlich gezahlten Beiträge. Gezahlte Beiträge und Rückerstattung müssten miteinander verrechnet werden.

Einstellungen am PKV Rechner: Das ist zu beachten

Je nachdem welche Einstellungen am Tarifrechner gewählt werden, zeigt dieser sehr unterschiedliche Tarife und Beiträge an. Bestimmte Einstellungen kann der Interessent nicht beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise die Basisdaten

  • Alter
  • Geschlecht
  • Berufsgruppe (Arbeitnehmer, Beamter, Freiberufler/Selbstständiger)

 

Andere Einstellungen können geändert und an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Dazu gehören:

  • Selbstbeteiligung:

Je höher der Selbstbehalt, um so niedriger werden die Beiträge. Versicherte können in der Regel zwischen folgenden Varianten wählen:

  1. kein Selbstbehalt
  2. 300 €/Jahr
  3. 600 €/Jahr
  4. 1000 €/Jahr
  • Zahnarztleistungen:
  1. Sehr Gut: 100 Prozent Erstattung bei Zahnbehandlung, mehr als 80 Prozent bei Zahnersatz
  2. Gut: 100 Prozent Erstattung bei Zahnbehandlung, mehr als 70 Prozent bei Zahnersatz
  3. Niedrig: weniger als 100 Prozent bei Zahnbehandlung, weniger als 70 Prozent bei Zahnersatz
  • Stationäre Leistungen

Versicherte können hier 3 Einstellungen vornehmen:

  1. Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung
  2. Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung
  3. Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung
  • Krankentagegeld

Das Krankentagegeld dient zur Kompensation des Verdienstausfalls bei Krankheit. Im PKV Tarifrechner sind in der Regel Beträge voreingestellt:

  1. kein Krankentagegeld
  2. 75 €/Tag
  3. 100 €/Tag
  4. 150 €/Tag

PKV Vergleich – Darum lohnt sich die Beitragsberechnung

  • Der PKV Rechner ist anonym und kostenlos
  • Keine Anmeldung ist notwendig
  • Interessenten erhalten einen Überblick über die gebotenen Leistungen und den Beitragskosten
  • Der Vergleichsrechner kann jederzeit genutzt werden
  • Ergebnisse werden sofort angezeigt
  • Ergebnisse sind auf die Anforderungen der Kunden zugeschnitten
  • Durch die Benutzung entstehen keinerlei Obligationen
  • Es werden eine Vielzahl von Versicherungen und Tarife angezeigt.

Erst den PKV Rechner nutzen, dann zum Berater?

Diese Vorgehensweise macht Sinn, denn die Tarifstruktur der privaten Krankenversicherungen ist sehr kompliziert. Der Wechsel zur PKV ist eine schwerwiegende Entscheidung, die das gesamte Leben beeinflusst. Um die richtige Entscheidung zu treffen, benötigen Verbraucher eine ausreichende Menge an echten Informationen.

PKV Rechner und Berater ergänzen einander

 Der Tarifrechner ist schnell und bequem, liefert jedoch nur allgemeine Informationen, die dazu dienen, dem Benutzer einen ersten Überblick zu verschaffen. Ein unabhängiger Berater übernimmt sozusagen das Finetuning und stimmt den Tarif noch besser auf die Bedürfnisse seiner Kunden ab. Die Kenntnisse des Beraters spielen unter anderem eine Rolle bei folgenden Sachverhalten:

  • Familientarife

Wer mit dem Tarifrechner die Kosten für die PKV berechnen will, bekommt immer nur die Ergebnisse für eine Person angezeigt. Wird die gesamte Familie bei derselben Gesellschaft versichert, bekommen die Versicherungsnehmer oft einen beachtlichen Rabatt.

  • Vorerkrankungen

Vorerkrankungen werden beim PKV Rechner nicht berücksichtigt. Sie können unter Umständen zu erheblich höheren Beiträgen führen. Der Berater kann unverbindlich bei der Versicherung anfragen und Erkundigungen einziehen.

  • Persönliche Erfahrungen

Versicherungsberater sind Profis und kennen den Markt. Sie wissen zum Beispiel, welche Gesellschaften stabil sind und bei welchen eventuell mit Beitragserhöhungen zu rechnen ist. Sie kennen die persönliche Situation ihrer Kunden und beraten sie mit ihrem Fachwissen. Gibt es Probleme oder Fragen zum Thema Versicherung stehen sie mit Rat und Tat zur Seite.

Am besten ist ein Berater, der für seinen Service ein Honorar verlangt. Das gewährleistet seine Unabhängigkeit.

Fazit

Der Private Krankenversicherung Rechner ist ein nützliches Hilfsmittel, dass dem Nutzer erlaubt, eine Vielzahl von Tarifen unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften miteinander zu vergleichen. Der Tarifrechner kann kostenlos und ohne Anmeldung benutzt werden. Abgesehen von der Eingabe einiger weniger Basisdaten wie Alter und Berufsgruppe erfolgt die Benutzung anonym. Weder Namen noch Adresse müssen angegeben werden.

Der Nutzer bekommt die Daten schnell und übersichtlich aufgelistet.

Allerdings dürfen die Nutzer nicht vergessen, dass der PKV Tarifrechner auch seine Grenzen hat. Er liefert nur allgemeine Angaben, die zur groben Orientierung dienen. Viele Faktoren können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden, weil das die Benutzung komplizieren würde.

Wer mit dem Gedanken spielt, in die PKV zu wechseln, sollte deshalb zusätzlich den Service eines unabhängigen Beraters in Anspruch nehmen. Aufbauend auf den Angaben aus dem PKV Rechner nimmt der Berater eine Feinabstimmung vor, um den Vertrag an die individuelle Situation des Kunden anzupassen.